Infos & Tipps rund ums Heizen
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„Wie oft muss ich an die Abgasmessung denken?“:
In Wien müssen alle Feuerstätten nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Demzufolge müssen Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 4 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden. Zur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Gas Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung. Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) eingehalten und andererseits die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.
Hinweis: Der Betreiber einer Gastherme oder eines sonstigen Gasgerätes hat – wie der Halter eines Fahrzeuges – für die einwandfreie und sichere Funktion zu sorgen.
Es ist daher schwierig, einen genauen Preis für eine Thermenwartung festzulegen. Meist liegen die Kosten dafür jedoch zwischen 150 und 180 €.
Sparen können Sie bei Gastherm besonders mit einer Wartungsvereinbarung, bei der eine Stunde Arbeitszeit und die Wegzeit in Wien und Umgebung (Radius 20 km) inkludiert ist. Diese und weitere Vorteile, wie eine Terminerinnerung genießen Sie mit der Wartungsvereinbarung von Gastherm
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„Wer zahlt meine Thermenreparaturen?“
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„Wie sieht es mit der Lebensdauer meines Gasgeräts aus?“
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„Wozu eine jährliche Thermenwartung?“
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„Meine Heizungsanlage hat nicht mehr genug Wasserdruck. Wo und wie kann das Wasser nachgefüllt werden?“
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Was kann ich selbst tun, um Heizkosten zu sparen?